Sommer-Camp 2021

02.07.2021

Wir freuen uns sehr, dass wir auch heuer wieder die MUSTANGS Sommercamps durchführen können.

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir uns alle, abgesehen von den bereits bekannten Hygiene- und Präventionsmaßnahmen, an die neue 3G Regel (geimpft, getestet, genesen) halten.

Somit gelten auch im Camp die 3G-Regeln*.
*Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
Finden Sie bitte unter folgendem Link alle Testangebote vom Bezirk Mistelbach https://notrufnoe.com/testungen-bezmi/

Auszug der Fragen und Antworten im Zusammenhang mit COVID-19 und dem Vereinsbetrieb von sportunion.at bzw. sportaustria.at

Sportarten und deren Ausübung ab 1.7.

29.06.2021 Welche Regeln gelten für Soportcamps/Ferienlager?
Für Sportcamps/Ferienlager gelten die Bestimmungen für Zusammenkünfte/Veranstaltungen (siehe FAQ „Sind Sportveranstaltungen/Zusammenkünfte (Trainings, Kurse, Gruppen) mit und ohne ZuschauerInnen erlaubt?“).

29.06.2021 Sind Sportveranstaltungen/Zusammenkünfte (Trainings, Kurse, Gruppen) mit und ohne ZuschauerInnen erlaubt?
Zusammenkünfte zur Sportausübung mit oder ohne ZuschauerInnen sind indoor wie outdoor zwischen 0-24 Uhr erlaubt. Es gilt kein Mindestabstand. Ein 3G-Nachweis ist beim Betreten nicht-öffentlicher Sportstätten zu erbringen.

Bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen:
Ein 3G-Nachweis ist zu erbringen. Indoor entfällt damit auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht.
Der für die Zusammenkunft Verantwortliche hat die Zusammenkunft spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Ein Contact Tracing ist notwendig.
Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 TeilnehmerInnen hat der für die Zusammenkunft Verantwortliche zusätzlich eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

 


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